Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Beschreibung

Beratung, Unterstützung und Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen (14–18 Jahre) und Heranwachsenden (18–21 Jahre) im Landkreis Tübingen.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ...

  • führt mit den jungen Menschen im Vorfeld der Verhandlung ein Gespräch.
  • begleitet diese in Ermittlungs- (Diversion) und Strafverfahren.
  • schlägt pädagogische Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz vor, beispielsweise:
    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • Anti-Gewalt-Training
    • Respekt-Kurs
    • sozialer Trainingskurs Sucht
    • Betreuungsweisung
    • Beratungsgespräch bei der Drogenberatung
  • leitet gegebenenfalls Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ein.
  • begleitet die jungen Menschen in der Hauptverhandlung und gibt während dieser einen Vorschlag über die jugendrichterliche Maßnahme ab.
  • überwacht die gerichtlich angeordneten Auflagen und stellt den Kontakt zwischen den jungen Menschen und unseren Kooperationspartnern her.
  • hält während der Haftzeit Kontakt zum Verurteilten und bereitet zu gegebener Zeit dessen Entlassung gemeinsam mit anderen Institutionen vor.
  • ist Ansprechpartner für die Eltern und Familien der jungen Menschen.

Jugendhilfegespräch, Hauptverhandlung, Fragen und Antworten

Infomaterial, Download

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-6199

Kontaktübersicht

Aufgabenbereiche

Sachgebietsleitung

Frau Fehrle, Frau Ferber

Übergeordnete Stelle