Jugendhilfe im Strafverfahren

Beschreibung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren lädt Dich zu einem Jugendgerichtshilfegespräch (JGH-Gespräch) ein. Die Teilnahme ist freiwillig, ist aber entscheidend für einen positiven Verlauf des weiteren Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens.

Gespräch bei der Jugendhilfe im Strafverfahren

Themen eines JGH-Gespräches sind:

  • die Umstände der Tat
  • der Tatablauf
  • Sequenzen von Fehlverhalten aufzeigen und erkennen
  • Wiedergutmachung anregen und evtl. einleiten
  • Verhaltensänderungen diskutieren, um ähnliches Fehlverhalten zu vermeiden
  • Besprechung deines Lebenslaufes mit den Schwerpunkten Familie, Schule, Ausbildung, Beruf, Verdienst/Taschengeld und dein Freizeitverhalten
  • Vorbereitung und Besprechung der Hauptverhandlung beim Gericht
  • Vorbesprechung der eventuell auf die zukommenden jugendrichterlichen Maßnahmen

Es ist wichtig, dass zu diesem Gespräch ein Lebenslauf mitgebracht wird.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-6199

Kontaktübersicht

Jugendförderung und Teilhabe: Kontaktübersicht (PDF/96 KB)

Aufgabenbereiche

Sachgebietsleitung

Frau Fehrle, Frau Ferber

Übergeordnete Stelle