Heimaufsicht

Stationäre Einrichtungen und weitere Einrichtungen

Beschreibung

Die Heimaufsichtsbehörde überwacht die stationären Einrichtungen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, die Kurzzeiteinrichtungen, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf oder mit Behinderungen sowie andere Wohnformen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen im Landkreis Tübingen.

Die Heimaufsicht achtet durch regelmäßige Kontrolle und Beratung der Einrichtungen bzw. ambulant betreuten Wohngemeinschaften darauf, dass deren Bewohnerinnen und Bewohner ein würdevolles, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können und dass die fachlichen Standards eingehalten werden.

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Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Tätigkeitsberichte

Kontakt

Abteilung Gesundheit: Sachgebiet Zentrale Dienste, Heil- und Pflegeberufe, Heimaufsicht

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Heimaufsicht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Aufgabenbereiche

Sachgebietsleitung

Frau Michels

Übergeordnete Stelle