Kenntnisgabeverfahren (Baurecht)
Beschreibung
Errichtung, Veränderung, Rückbau oder Abbruch bestimmter bauliche Anlagen können im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens gemäß § 51 Landesbauordnung (LBO) durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, zur Klärung der Verfahrensart sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten zu lassen.
Antrag
Formulare
Weitere Informationen
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4018
Fax: 07071 207-4044
Allgemeine Sprechzeiten
Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr