Kenntnisgabeverfahren (Baurecht)

Beschreibung

Errichtung, Veränderung, Rückbau oder Abbruch bestimmter bauliche Anlagen können im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens gemäß § 51 Landesbauordnung (LBO) durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, zur Klärung der Verfahrensart sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten zu lassen.

Antrag

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Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

Allgemeine Sprechzeiten

Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

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