Forstverwaltung

Untere Forstbehörde: hoheitliche und behördliche Aufgaben, Förderung, Ordnungswidrigkeiten, organisierte Veranstaltungen im Wald, Vorkaufsrecht Waldgrundstücke, Mitwirkung bei Planungsverfahren

Gesetzbuch mit Beschriftung "Waldgesetz für Baden-Württemberg"

Beschreibung

Die Abteilung Forst im Landratsamt bearbeitet diese hoheitlichen und behördlichen Aufgaben für den Wald im Landkreis Tübingen:

  • Abwicklung forstlicher Fördermaßnahmen in Kommunal- und Privatwald
  • Überwachung der Vorschriften des Landeswaldgesetzes bezüglich der Waldbesitzer (Forstschutz) und Waldbesucher (Forstaufsicht).
  • Amtshilfe bei Naturschutz, Landschaftspflege und Raumordnung
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange

Forstliche Förderung

Die EU und das Land Baden-Württemberg fördern die naturnahe, nachhaltige Waldwirtschaft der kommunalen und privaten Waldbesitzer. Für eine erste Beratung vor Ort stehen unsere Revierleiter gerne zur Verfügung.

Ordnungswidrigkeiten

Im Interesse der Waldbesitzer und aller Waldnutzer müssen die Vorschriften des Landeswaldgesetzes eingehalten werden. Insbesondere darf im Wald nicht unbefugt mit einem KFZ gefahren werden. Ordnungswidrigkeiten werden von der Abteilung Forst konsequent verfolgt.

Organisierte Veranstaltungen

Um den Interessen der Waldbesitzer und der verschiedenen Waldbesuchergruppen gerecht zu werden, müssen größere Veranstaltungen wie beispielsweise Lauf-, Walking-, Radfahr- oder Reitveranstaltungen im Wald genehmigt werden.

Onlinedienst

Infomaterial

Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht für Waldgrundstücke (§ 25 LWaldG "Negativattest")

Den Gemeinden und dem Land Baden-Württemberg steht ein Vorkaufsrecht für Waldgrundstücke nach § 25 LWaldG-BW zu. Die Mitteilung ist an die zuständige Untere Forstbehörde zu richten. Diese nimmt eine Abstimmung mit der Gemeinde und dem Land vor. Bei keiner Ausübung wird ein sogenanntes Negativattest oder Negativzeugnis ausgestellt und der Kaufvertrag kann abgewickelt werden.
Zu beachten ist: Es gilt eine 2-monatige Frist ab Zugang bzw. Kenntnis der Unteren Forstbehörde. D.h. das Vertragsdatum ist für die Ziehung des Vorkaufsrechts nicht ausschlaggebend.

Onlinedienst

Erstaufforstung

Informationen und Formulare zur Aufforstungsgenehmigung erhalten Sie bei den Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 40 Landwirtschaft.

Träger öffentlicher Belange

Die Abteilung Forst als untere Forstbehörde ist in der Bauleitplanung als Vertreterin des Waldes beteiligt. Die Belange des Waldes werden im Rahmen solcher Beteiligungs- und Abwägungsprozesse bei geplanten Bauvorhaben, z.B. beim Straßenbau, berücksichtigt.

Forstreviere

Datenschutz

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Forst: Sachgebiete hoheitliche und behördliche Aufgaben, Waldbewirtschaftung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Forst
Gebhard-Müller-Straße 26
72108 Rottenburg am Neckar

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00,
Mo.–Do. 13:30–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersichten

Sachgebietsleitung

Herr Hörnig, Frau Strasdeit, Herr Renner

Übergeordnete Stelle