Tierschutz
Tierhaltung, Tierzucht, Umgang mit Tieren: Erlaubnis nach Tierschutzgesetz, Sachkundenachweis, Hundetraining, Hundeverordnung
Beschreibung
Zweck des Tierschutzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Diese Verantwortung gewinnt im Bewusstsein der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung. In diesem Sinne haben auch die Aufgaben des Tierschutzes in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert erhalten, nicht zuletzt durch die ausführliche Diskussion von Missständen bei der Massentierhaltung, beim Transport von Nutztieren oder bei der Einfuhr und dem Handel mit exotischen Tieren in der Öffentlichkeit.
Die Bestimmungen des Tierschutzrechtes sind das Ergebnis sorgfältiger Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und den Ansprüchen des Menschen an der Tiernutzung, daher können nicht alle Interessen Beteiligter und Betroffener vollauf zufrieden gestellt werden. Ob in konkreten Einzelfällen ein Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt, ist in vielen Fällen vom Gutachten des beamteten Tierarztes abhängig. Seine Aufgabe ist es, das Wohlbefinden des vom Menschen in vielfältiger Weise genutzten Tieres im Rahmen des geltenden Rechtes zu gewährleisten. Landwirtschaftliche und private Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte sind ebenso zu überwachen wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe.
Der gewerbsmäßige Umgang mit Tieren (Zucht und Haltung), z. B. in Reit- und Fahrbetrieben, Tierpensionen, Hunde- und Katzenzuchten, der Handel mit Wirbeltieren (Viehhändler, Zoohandlungen), das Zur-Schau-Stellen von Tieren sowie die gewerbliche Bekämpfung von Schadnagern bedarf nach dem Tierschutzgesetz einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Diese kann nur erteilt werden, wenn eine Überprüfung und Abnahme der Haltungsbedingungen und Räumlichkeiten erfolgt ist, die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (sogenannter Sachkundenachweis) und die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person nachgewiesen wurden.
Ferner erteilt das Veterinäramt Sachkundenachweise für das Schlachten und Transportieren.
Tierquälerei
Onlinedienst
- Tierquälerei, Vorfälle im Bereich des Tierschutzes: Anzeige
Onlinedienst und Beschreibung
Erlaubnis nach Tierschutzgesetz
Onlinedienste
- Erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Tieren (§11 Tierschutzgesetz): Antrag
Onlinedienst und Beschreibung
- Bau eines Wildgeheges: Anzeige
Onlinedienst und Beschreibung
Formular
Prüfung Hundetraining
Termine für Sachkundeprüfung Teil 1 als Teile der Hundetrainerprüfung
Bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung können Sie einen Antrag nach §11 TierSchG stellen. Insbesondere für die alle die beabsichtigen gewerblich als Hundetrainer:in arbeiten zu wollen, können gem. §11 (1) Nr. 8f) bei uns eine anerkannte Prüfung ablegen.
Die Prüfung gliedert sich in folgende Abschnitte:
Teil 1.1: Sachkundeprüfung Theorie (DOQ Test)
Teil 1.2: Sachkundeprüfung Beurteilung von Videosequenzen
Teil 2: Praktische Prüfung
Die Prüfungen (Teil 1.1 und 1.2) finden immer am letzten Dienstag jedes Monats im Landratsamt Tübingen in den Räumlichkeiten der Veterinärabteilung, statt.
Sobald die Antragsstellung erfolgt ist, können Sie sich schriftlich unter veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de zu den jeweiligen Prüfungen anmelden.
Hundehaltung
Die Hundehaltung und Hundezucht unterliegt in Deutschland den rechtlichen Bestimmungen der Tierschutz-Hundeverordnung. Den Verordnungstext können Sie über nachfolgenden Link aufrufen:
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung: Sachgebiet Veterinärwesen (Tierschutz und Tiergesundheit)
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Mo.–Do. 13:00–16:00 Uhr
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Dr. Pardatscher