Bauvorbescheid

Beschreibung

Vor der Einreichung des Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen seines Vorhabens eine Klärung herbeiführen. Meistens geht es dabei um bauplanungsrechtliche Fragen zur grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstücks.

Antrag

Bauvorbescheid nach § 57 Landesbauordnung (LBO)

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Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

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Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

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