Bauvorbescheid
Beschreibung
Vor der Einreichung des Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen seines Vorhabens eine Klärung herbeiführen. Meistens geht es dabei um bauplanungsrechtliche Fragen zur grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstücks.
Antrag
Bauvorbescheid nach § 57 Landesbauordnung (LBO)
Weitere Informationen
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4018
Fax: 07071 207-4044
Allgemeine Sprechzeiten
Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr