Artenschutz

Beschreibung

Die Untere Naturschutzbehörde ergreift Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten (Amphibien, Hornissen, Fledermäuse etc.), trifft Ausnahmeregelungen, wo diese Schäden verursachen (Umsiedlung von Hornissen etc.) und stellt die Weichen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Beim Zugriffsartenschutz müssen bei exotischen Tieren Herkunftsnachweise, Vermarktungs- und Besitzverbote geprüft und oftmals die Handelskette zurückverfolgt werden.

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Themen

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Artenschutz stehen auf behördlichen oder privaten Websites zur Verfügung, eine kleine Auswahl:

Kontakt

Abteilung Recht und Naturschutz: Sachgebiet Naturschutz

Landratsamt Tübingen
Abteilung Recht und Naturschutz
Naturschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts.

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

N. N.

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