Schulräume
Außerschulische Nutzung der Kreissporthalle und von Räumen der Kreisschulen
Beschreibung
Der Landkreis Tübingen stellt seine Schulgebäude und die Kreissporthalle für Private, Vereine, Institutionen, Behörden und andere Schulträger zur außerschulischen sportlichen Nutzung zur Verfügung.
Kreissporthalle Tübingen
Die Kreissporthalle kann für den sportlichen Übungsbetrieb und für Sportveranstaltungen gemietet werden. Sie umfasst einen Hallenbereich (mit fünf abtrennbaren Hallenteilen), einen Kraftraum, einen Gymnastikraum, eine Tribüne, ein Foyer sowie ein Außenspielfeld. Für Veranstaltungen steht außerdem eine Ausgabeküche zur Verfügung. In den Schulferien und an Feiertagen ist die Kreissporthalle grundsätzlich geschlossen.
Die Räume der Kreissporthalle, die für eine außerschulische Nutzung zur Verfügung stehen, sind in zwei Übersichtplänen dargestellt:
Kreiseigene Schulen, Schulräume
Bei den vier beruflichen Schulen und zwei Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren des Landkreises in Tübingen und Rottenburg werden im Rahmen der außerschulischen Nutzung verschiedene Schulräume (Klassen- und Fachräume) für Bildungsmaßnahmen sowie Schulsportstätten (Schwimmhalle, Gymnastikhallen) für den sportlichen Übungsbetrieb vermietet. An Sonn- und Feiertagen sowie in den Schulferien sind außerschulische Nutzungen in den kreiseigenen Schulen nicht möglich.
Überlassungsbedingungen
Nähere Informationen zur Überlassung der Kreissporthalle und der kreiseigenen Schulen für eine außerschulische Nutzung entnehmen Sie bitte den Überlassungsbedingungen. Die von den Nutzern einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen sind in einer Übersicht zusammengefasst:
Benutzungsentgelte
Für die außerschulische Nutzung werden Benutzungsentgelte erhoben. Diese wurden vom Kreistag am 13.10./15.12.2010 beschlossen. Die einzelnen Kostenregelungen sind in den entsprechenden Entgeltrichtlinien aufgeführt: