Ausbildungsförderung
Bundesausbildungsförderungsgesetz: BAföG für einen Schulbesuch, Aufstiegsfortbildungsförderung AFBG
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen dabei, eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können.
AFBG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert Berufstätige durch Meisterkurse oder Fortbildungen für Fachkräfte in Teilzeit und Vollzeit.
Kontakt
Aus personellen Gründen ist das Amt für Ausbildungsförderung vorübergehend nur eingeschränkt erreichbar. Eine persönliche oder telefonische Vorsprache ist nur montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr möglich.
Über das Funktionspostfach ausbildungsfoerderung@kreis-tuebingen.de können jederzeit Fragen gestellt oder Nachweise eingereicht werden. Anträge in Papierform können während der allgemeinen Sprechzeiten der Abteilung (Montag bis Freitag 8–12 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14–16 Uhr) im Sekretariat (Raum A2 19) abgegeben werden.
Fragen zu Anträgen auf Studierenden-BAföG richten Sie bitte grundsätzlich an die zuständigen BAföG-Stellen bei den Studierendenwerken.
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung