Fahrerlaubnisbehörde

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisbehörde ist Ansprechpartner für alle Fragen der Erteilung und des Entzugs von Fahrerlaubnissen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen im Bereich des Punktesystems, Auffälligkeiten während der Probezeit und die Überprüfung der Kraftfahreignung in diesen Aufgabenbereich.

Aktuelles

Gebührenerhöhung ab 01.01.2025
Die Gebühren und Kosten für die Herstellung von Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen erhöhen sich ab 01. Januar 2025. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) wird dazu entsprechend angepasst. Bitte beachten Sie, dass Anträge, welche ab dem 01.01.2025 auf der Fahrerlaubnisbehörde eingehen, von der Gebührenerhöhung betroffen sein werden. Ausschlaggebend für die Erhebung der Gebühren ist das Datum (zum Beispiel Poststempel) des Antragseingangs auf der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreis Tübingen.

Führerscheinstelle stark ausgelastet
Im Zusammenhang mit der Pflicht zum Umtausch von Papierführerscheinen ist die Führerscheinstelle des Landratsamts Tübingen stark ausgelastet. Dies bedeutet, dass es aktuell zu unvermeidlichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Anliegen, bei der telefonischen Erreichbarkeit sowie bei der Vergabe von Terminen kommt.

Führerscheinumtausch

Die Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge ab 1971 und später in den EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Frist endet zum 19. Januar 2025.

Termin buchen für die Führerscheinstelle

Für alle Anliegen im Rahmen der Erteilung einer Fahrerlaubnis ist eine Terminvereinbarung vorab unbedingt erforderlich:

Bitte buchen Sie einen verbindlichen Termin, wenn Sie ein Anliegen zu den Themen erstmalige Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder Umtausch eines einen alten/abgelaufenen Führerscheins haben. Auch bei allgemeinen führerscheinrechtlichen Fragen, der Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie einem Personenbeförderungsnachweis/Taxischein sind Sie hier richtig.

Bitte beachten Sie, dass Anträge grundsätzlich auf Ihrem (je nach Wohnort) Rathaus / Bürgermeisteramt abgegeben werden müssen.
Details hierzu finden Sie in unserer Checkliste.

Wenn Sie nach Entzug oder Verzicht eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin direkt mit der zuständigen Ansprechperson bei der Führerscheinstelle. Ebenso bei Maßnahmen innerhalb der Probezeit, nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte) sowie Eignungsbedenken und Fahrerlaubnisentzug.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeitenden der Führerscheinstelle:
E-Mail:
fuehrerschein@kreis-tuebingen.de
Telefon:
07071 207-4380

Fahrerlaubnis und Führerschein

Informationen zum Führerschein, wie Ersterteilung, Führerscheinumtausch (Papierführerscheine), EU-Kartenführerschein, Erweiterung, Umschreibung oder Ersatzführerschein, ÖPNV statt Führerschein: Angebot für Senioren .

Onlinedienst: Es besteht für Fahrerlaubnisbewerberinnen und -bewerber die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis bequem online zu beantragen und zu bezahlen. Diese neue Möglichkeit beschränkt sich vorerst noch auf die Antragsarten Erstantrag, Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 sowie Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis.

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Gewerbliche Beförderung

Informationen zu den Klassen C und D, FQN, Fahrgastbeförderung, Taxierlaubnis und Mietwagenerlaubnis

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Fahrunterricht

Qualifikation für den Fahrunterricht und Fahrschulwechsel

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Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle