Erneuerbare Wärmeenergien (Baurecht)
Erneuerbare-Wärme-Gesetz, Altbauten
Beschreibung
Wenn Sie ein Gebäude neu errichten, ein bestehendes sanieren oder Ihre Heizanlage erneuern wollen, sind verschiedene bundes- und landesrechtliche Vorgaben zu beachten.
Altbauten
Weitere Informationen
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg informiert zu erneuerbaren Energien, auch zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG 2008 oder EWärmeG 2015), zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Landes Baden-Württemberg (EEWärmeG) sowie zur Energieeinsparverordnung des Bundes (EnEV):
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4018
Fax: 07071 207-4044
Allgemeine Sprechzeiten
Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr