Hilfen zur Erziehung
Fachdienst Hilfen zur Erziehung, ambulante und stationäre Hilfen, Schutz bei Kindeswohlgefährdung
Beschreibung
Der Fachdienst Hilfen zur Erziehung ist zuständig für die Gewährung von ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem § 35a SGB VIII (außer für Schulbegleitung und Teilleistungsstörungen) und für Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII. Der Fachdienst ist außerdem zuständig für die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII und wirkt in familiengerichtlichen Verfahren mit.
Die Vermittlung der Familien erfolgt über eines der drei Jugend- und Familienberatungszentren oder eine andere Beratungsstelle, wenn ein über die Beratung hinausgehender Hilfebedarf gesehen wird. Der Fachdienst prüft dann ob ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII besteht, und organisiert ggf. die geeignete und notwendige Hilfe. Er berät dabei die Beteiligten und begleitet den gesamten Prozess bis zum Abschluss der Hilfe.
Weitere Informationen
- Frühe Hilfen für Eltern mit Kleinkindern von 0–3 Jahren
Infoportal Landkreis Tübingen, Programm STÄRKE
Kontakt
Fachbereich Erziehungshilfe und Kinderschutz (FBEK): Sachgebiete Tübingen und Steinlach / Rottenburg
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00
und nach Terminvereinbarung
Gebiet Tübingen (Ammerbuch, Dettenhausen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen)
Sekretariat
Tel.: 07071 207-2150
Tel.: 07071 207-2157
Fax: 07071 207-2199
Gebiet Mössingen, Rottenburg, Gomaringen, Dußlingen, Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren
Sekretariat
Tel.: 07071 207-2151
Fax: 07071 207-2199
Abteilungssekretariat
Tel.: 07071 207-2104
Fax: 07071 207-2199
Sachgebietsleitung
Fachbereich Erziehungshilfe und Kinderschutz, Tübingen, FBEK I: Frau Lang, Frau Waiblinger
Fachbereich Erziehungshilfe und Kinderschutz, Steinlach / Rottenburg, FBEK II: Frau Kanzleiter-Schilling