Baugenehmigung, Bauantrag

Regelmäßig benötigen die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen einer Baugenehmigung. Entsprechend der Verfahrensverordnung zur Landesbauordung (LBOVVO) sind Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt einzureichen. 

Antrag

Digitale Antragstellung

  • Digitale Antragstellung Bauen
    Übergangsweise Antragstellung im November und Dezember 2024 per E-Mail möglich.
    Ab dem 01.01.2025 ist eine Antragstellung nur noch vollständig digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) möglich. Bauanträge in Papierform und per E-Mail werden nicht mehr angenommen.

Formulare

Formulare für den Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO und zur Bestellung eines Bauleiters:

Weitere Informationen

Interessante Hinweise, Hilfen und Verfahrensbeschreibungen rund um das Thema "Baugenehmigung, Bauantrag" finden Sie auch auf der Website des Landesportals service-bw.de im Themenbereich Bauen und Modernisieren:

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

Allgemeine Sprechzeiten

Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

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