Sorgeberechtigte, Beratung

Beratung und Unterstützung für Alleinsorgende oder sorgeberechtigte Elternteile und junge Volljährige

Beschreibung

Alleinsorgende oder sorgeberechtigte Elternteile können sich beraten und unterstüt­zen lassen. Die Rechtsberatung bezieht sich insbesondere auf Fragen

  • der Personensorge
  • des Umgangsrechts
  • der Vaterschaft
  • des Unterhaltsanspruchs der Mutter und des Kindes
  • der elterlichen Sorge

Junge Volljährige können sich bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in Bezug auf ihre Unterhaltsansprüche beraten und unterstützen lassen.
Das Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV) kann Hilfestellungen geben, Wege und Möglich­keiten aufzuzeigen, um auch die Eigenverantwortung zu stär­ken.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV)

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
BPV
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-6197

Telefonische Sprechzeiten

Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Klaiber

Übergeordnete Stelle