Kreistag
Ausschüsse und Zuständigkeiten des Kreistags
Beschreibung
Zur Erleichterung und Vorbereitung seiner Arbeit hat der Kreistag aus seiner Mitte beschließende und beratende Ausschüsse gebildet. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit anstelle des Kreistags. Angelegenheiten, über die der Kreistag entscheidet, sollen in den zuständigen Ausschüssen vorberaten werden.
Beschließende Ausschüsse
Beschließende Ausschüsse sind:
1. der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik
2. der Ausschuss für Soziales und Kultur und
3. der Jugendhilfeausschuss
Vorsitzender dieser Ausschüsse ist der Landrat. Der Ältestenrat berät den Landrat in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen im Kreistag.
Zuständigkeit des Kreistags
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet insbesondere über:
- den Erlass aller Satzungen und deren Änderungen, z.B. der Abfallgebührensatzung oder die Übernahme freiwilliger Aufgaben für den Landkreis
- die Entsendung von Vertretern des Landkreises in Organe von Einrichtungen, Organisationen und Verbänden, denen der Landkreis als Mitglied angehört
- die Entscheidung über die Ernennung, Einstellung einschl. Höhergruppierung und Entlassung der leitenden Beamten und Beschäftigten im Einvernehmen mit dem Landrat
- die Wahl des Landrats
Zuständigkeiten des Kreistags und seiner Ausschüsse
Die Ausschüsse sind für Entscheidungen zuständig, die nicht dem Kreistag vorbehalten sind, soweit diese nicht zu den Aufgaben des Landratsamtes als staatlicher unterer Verwaltungsbehörde gehören. Diese sind beispielsweise:
Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik (34 Mitglieder)
Zentrale Verwaltungsangelegenheiten, Finanzwesen, Personalangelegenheiten, Örtliche Prüfung, Erlass von Polizeiverordnungen, Natur- und Landschaftsschutz, Obst- und Gartenbauberatung, Liegenschaften, Strassenplanung und -bau, Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenwegeplanung und -bau, Schülerbeförderung
Ausschuss für Soziales und Kultur (33 Mitglieder)
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII), Altenhilfe und Altenpflege, Hilfe für psychisch Kranke und Behinderte, Kriegsopferfürsorge, Gesundheitswesen, Schulen, Volksbildung, Kulturpflege, Sport, Büchereiwesen, Archivwesen, Kreismedienzentrum, Tourismus
Jugendhilfeausschuss (15 beschließende und 16 beratende Mitglieder)
Jugendhilfeplanung, Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe, Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe, Beteiligung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Jugendamtes
Weitere Informationen
Kontakt
Kreistagsgeschäftsstelle im Landratsamt
oder Tel.: 07071 207-5210
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mitgliederbereich
Passwortgeschützter Bereich für Gremienmitglieder