Schornsteinfeger
Kehrbezirke, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Beschreibung
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist seit 2013 in Kraft. Hauseigentümer sind eigenverantwortlich für die fristgerechte und ordnungsgemäße Erledigung der vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten in ihrem Gebäude zuständig. Die vorgeschriebenen Fristen sind im gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid enthalten, den Hauseigentümer vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger erhalten.
Welcher Schornsteinfeger mit der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten beauftragt wird, bleibt dem Eigentümer des Gebäudes überlassen, es muss sich jedoch um einen für Schornsteinfegerarbeiten zugelassenen Betrieb handeln.
Aktuelles
Kehrbezirke, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Den für Sie im Kehrbezirk zuständigen Schornsteinfeger können Sie der Straßenliste Ihres Wohnorts entnehmen:
- Ammerbuch (PDF/127 KB)
- Bodelshausen (PDF/28 KB)
- Dettenhausen (PDF/5 KB)
- Dußlingen (PDF/28 KB)
- Gomaringen (PDF/40 KB)
- Hirrlingen (PDF/5 KB)
- Kirchentellinsfurt (PDF/24 KB)
- Kusterdingen (PDF/48 KB)
- Mössingen (PDF/71 KB)
- Nehren (PDF/23 KB)
- Neustetten (PDF/27 KB)
- Ofterdingen (PDF/5 KB)
- Rottenburg (PDF/341 KB)
- Starzach (PDF/30 KB)
- Tübingen (PDF/326 KB)
Übersicht über die Kehrbezirke:
Rechtsgrundlage
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Allgemeine Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung
