Ausbildungsförderung BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für einen Schulbesuch

Beschreibung

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – BAföG für einen Schulbesuch

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen dabei, eine ihrer Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung absolvieren zu können.
Leistungen nach dem BAföG werden für Ausbildungen an allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendschulen, Kollegs, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gewährt.

Ausbildungsförderung erhalten Deutsche und Ausländer:innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen vom jeweiligen ausländerrechtlichen Status ab.

Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur denjenigen Menschen gewährt, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen gelten beispielsweise für Auszubildende des zweiten Bildungsweges und für Auszubildende mit Kindern unter 14 Jahren. Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung geleistet. Die Förderung nach dem BAföG erfolgt grundsätzlich familienabhängig.

Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Das BAföG sieht hierfür pauschale Bedarfssätze vor, die nach der Art der Ausbildung und danach differenziert sind, ob die Auszubildenden bei ihren Eltern wohnen.

Die offizielle Website stellt weitergehende Informationen und Hilfestellungen zu der Förderung bereit:

Möchten Sie vorab selbst prüfen, ob ein BAföG-Anspruch bestehen könnte?

Der BAföG-Rechner von BAföG-Digital bietet Ihnen die Möglichkeit einer unverbindlichen Überschlagsberechnung des BAföG-Anspruches:

Ihre Daten werden nicht gespeichert und weitergegeben.
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Aussage über einen BAföG-Anspruch erst nach Antragsstellung und abschließender Prüfung durch die zuständigen Stelle möglich ist.

Zuständigkeit

Für die Förderung von Studierenden ist das Studierendenwerk der Hochschule zuständig, an der diese eingeschrieben sind.

Für alle anderen Ausbildungsstätten sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Stadt- und Landkreise zuständig.

Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie in wenigen Klicks auf BAföG-Digital im Abschnitt zuständiges BAföG-Amt.

Antrag

Onlinedienst

Der Antrag auf BAföG kann digital gestellt werden. Nutzen Sie hierzu:

Formulare

Die aktuellen Formulare und Formblätter für die Beantragung der Leistung in Papierform finden Sie auf bafög.de unter der Rubrik: Antrag stellen – Alle Antragsformulare.

BAföG Digital-App

Zur Unterstützung Ihrer Antragstellung können Sie die BAföG Digital-App nutzen:

Weitere Informationen

Die berufliche Aufstiegsfortbildung, wie Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge, können im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden:

Kontakt

Aus personellen Gründen ist das Amt für Ausbildungsförderung vorübergehend nur eingeschränkt erreichbar. Eine persönliche oder telefonische Vorsprache ist nur montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr möglich.
Über das Funktionspostfach ausbildungsfoerderung@kreis-tuebingen.de können jederzeit Fragen gestellt oder Nachweise eingereicht werden. Anträge in Papierform können während der allgemeinen Sprechzeiten der Abteilung (Montag bis Freitag 8–12 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14–16 Uhr) im Sekretariat (Raum A2 19) abgegeben werden.
Fragen zu Anträgen auf Studierenden-BAföG richten Sie bitte grundsätzlich an die zuständigen BAföG-Stellen bei den Studierendenwerken.

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Ausbildungsförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle