Asylbewerberleistungen

Informationen zur Bezahlkarte

Am 16. Mai 2024 trat eine wichtige Gesetzesänderung für Asylbewerber in Kraft: Leistungen sollen bundeseinheitlich über eine Bezahlkarte erfolgen. Für die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte sind die Länder zuständig.  

Mit der Bezahlkarte steht Geflüchteten – ähnlich wie eine EC-Karte – ein modernes Zahlungsmittel zur Verfügung, mit welchem sie in vielen Geschäften bezahlen können.

Informationen zur Bezahlkarte in verschiedenen Sprachen:

Im Landkreis Tübingen ist die Abteilung Flucht und Integration für die Einführung der Bezahlkarte zuständig. Dorthin kann man sich auch für weitere Fragen wenden,
Mail: asylbewerberleistungen@kreis-tuebingen.de

Kontakt

Abteilung Flucht und Integration: Sachgebiet Asylbewerberleistungen, Rückkehrberatung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Flucht und Integration
Asylbewerberleistungen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Aufgabenbereiche

Kontaktübersichten

Sachgebietsleitung

Herr Kurtz

Übergeordnete Stelle