Asylbewerberleistungen
Informationen zur Bezahlkarte
Am 16. Mai 2024 trat eine wichtige Gesetzesänderung für Asylbewerber in Kraft: Leistungen sollen bundeseinheitlich über eine Bezahlkarte erfolgen. Für die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte sind die Länder zuständig.
Mit der Bezahlkarte steht Geflüchteten – ähnlich wie eine EC-Karte – ein modernes Zahlungsmittel zur Verfügung, mit welchem sie in vielen Geschäften bezahlen können.
Informationen zur Bezahlkarte in verschiedenen Sprachen:
Im Landkreis Tübingen ist die Abteilung Flucht und Integration für die Einführung der Bezahlkarte zuständig. Dorthin kann man sich auch für weitere Fragen wenden,
Mail: asylbewerberleistungen@kreis-tuebingen.de
Kontakt
Abteilung Flucht und Integration: Sachgebiet Asylbewerberleistungen, Rückkehrberatung
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Aufgabenbereiche
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Sachgebietsleitung
Herr Kurtz