Landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung

Berufsbezogene Erwachsenenbildung

Ausbildung zur Landwirtin / zum Landwirt

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Das erste Lehrjahr findet als Vollzeitunterricht an der Berufsschule in Verbindung mit Praxistagen auf landwirtschaftlichen Betrieben statt.

Im zweiten und dritten Lehrjahr erfolgt die Ausbildung dual in einem landwirtschaftlichen Betrieb und in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht findet je nach Schule ein- bis zweimal wöchentlich oder als Blockunterricht statt. In überbetrieblichen Ausbildungsstätten (DEULA Kirchheim/Teck, LAZBW Aulendorf, Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg) werden zusätzliche Inhalte vermittelt, die der Ausbildungsbetrieb nicht abdecken kann.

Verkürzung der Ausbildungszeit: Bei Vorliegen der (Fach-) Hochschulreife oder einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen Beruf kann das erste Lehrjahr (Vollzeitunterricht) entfallen. Die Ausbildung verkürzt sich auf zwei Jahre und beginnt mit dem zweiten Lehrjahr.

Berufsschulen

Fachschulen für Nebenerwerbslandwirte

Viele Hofnachfolger, die ihren Betrieb im Nebenerwerb führen, haben keine landwirtschaftliche Ausbildung.

Doch auch im Nebenerwerb sind immer mehr Fachkompetenzen und betriebswirtschaftliches Wissen gefragt.

Die Fachschulen für Nebenerwerbslandwirtschaft bieten Nebenerwerbslandwirten die Möglichkeit sich entsprechend zu qualifizieren und fortzubilden. Der Unterricht finden in der Regel abends oder samstags statt und kann somit neben der regulären Arbeit besucht werden. Nach erfolgreicher Absolvierung erhalten Sie den Abschluss: Staatlich geprüfte Fachkraft für Landwirtschaft. Der Abschuss ist Voraussetzung für die Teilnahme an der regulären Abschlussprüfung. Die Fachschule stellt somit eine Ergänzung zum gängigen Ausbildungsschema in der Landwirtschaft dar und ermöglicht ihnen nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Berufsabschluss Landwirt/in zu erlangen ohne die reguläre dreijährige Ausbildung zu absolvieren.  

Abschlussprüfung nach § 45,2

Laut Berufsbildungsgesetz § 45,2 darf die Abschlussprüfung auch ohne reguläre dreijährige Ausbildung abgelegt werden. Voraussetzungen hierfür sind:

  • 4,5 Jahre nebenberufliche landwirtschaftliche Tätigkeit nach dem ersten Berufsabschluss
  • Erfolgreicher Abschluss der Fachschule
  • Teilnahme an der Zwischenprüfung
  • Mindestumfang des landwirtschaftlichen Betriebes (8 ha)
  • Teilnahme an Lehrgängen (ÜBA) und Praktika
  • Berichtsheftführung

Weiterbildung

Nach der Ausbildung bestehen verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten.

Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landbau

Meister/in

Techniker/in Fachrichtung Landbau

Studium

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Landwirtschaft: Sachgebiet landwirtschaftliche Erzeugung und Kontrolle

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Landwirtschaft
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts
Fax: 07071 207-4099

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 13:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

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