Brennholz, Flächenlose

Kommunale Holzverkaufsstelle HVS, Brennholz- und Flächenlosverkauf

Brennholz: Holzverkaufsstelle

Onlinedienst

Der Landkreis Tübingen bietet kommunalen und privaten Waldbesitzern an, für diese Holzverkaufsdienstleistungen zu übernehmen. Hierfür ist bei der Abteilung Forst des Landratsamts Tübingen eine kommunale Holzverkaufsstelle eingerichtet.

Brennholz der Holzverkaufsstelle kann über das Onlineportal www.holzfinder.de geordert werden. Endverbraucher können dort auf einer Karte sehen, wo das Brennholzpolter liegt, welche Baumarten enthalten sind, wie lang und dick die Stämme sind und was das Holz kostet. Brennholzpolter werden immer zum 1. und 15. jeden Monats eingestellt.  

Lange Stämme liegen aufgestapelt am Rand eines Forstwegs

Die Plattform dient ausschließlich dem Verkauf von Brennholz an Endverbraucher.
Aus diesem Grund besteht eine Mengenbegrenzung von 25 Festmeter je Kunde und Einschlagssaison. Endverbraucher, welche mehr wie 25 Fm kaufen möchten, sowie Brennholzhändler werden gebeten, sich unter
holzverkaufsstelle@kreis-tuebingen.de
direkt an die Holzverkaufsstelle zu wenden. Dort erhält man auch weitere Informationen.
Telefonisch ist die Holzverkaufsstelle unter 07071 207-1423 bzw. -1430 erreichbar.

Brennholz, Flächenlos: Versteigerung, Bestellung

Die Abt. Forst des Landratsamtes Tübingen bietet aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern Brennholz in langer Form (sog. Polterholz) an der Waldstraße sowie Flächenlose zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt im Rahmen von Versteigerungen oder über Bestellformulare.

Wo kann ich Brennholz oder Flächenlose kaufen bzw. bestellen?

Brennholz wird entweder in einem formalisierten Bestellverfahren oder über Versteigerungen verkauft.

Da die Abt. Forst schwerpunktmäßig das Holz der von ihr betreuten Kommunen verkauft und diese letztlich das Verkaufsverfahren bestimmen, kann sich das Vorgehen von Kommune zu Kommune unterscheiden.

In den meisten Fällen kann Brennholz aus den Stadt- und Gemeindewäldern über einschlägige Formulare direkt bei den Bürgermeisterämtern bestellt werden. Die Formulare sind dort erhältlich bzw. können von den jeweiligen Interseiten heruntergeladen werden.

Auf Versteigerungen bieten aktuell die Gemeinden Gomaringen, Nehren, Dußlingen und Ofterdingen ihr Brennholz und Flächenlose an.

Die Termine hierzu werden rechtzeitig über die Gemeindemitteilungsblätter und auf deren Internetseiten bekanntgegeben.

Flächenlose, die nicht im Rahmen von Versteigerungen verkauft werden, können direkt bei den örtlichen Forstrevierleitern bestellt werden.

Wichtige Hinweise

Der gesamte Kommunalwald sowie verschiedene Privat- und sonstige Körperschaftswälder im Landkreis Tübingen sind nach PEFC und teilweise auch nach FSC zertifiziert. Damit ist die Einhaltung von Standards zur nachhaltigen und umweltgerechten Waldwirtschaft verbunden. Des Weiteren sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sowie die AGB zum Brennholz- und Flächenlosverkauf einzuhalten.

Brennholz- und Flächenloskäufer: Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung, weitere Regelungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auf folgende Punkte weisen wir besonders hin:

  • Alleinarbeit ist verboten
  • Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Rufnummer für den Notfall ist die 112
  • Den Holzverkaufsrechnungen liegt jeweils ein Rettungsplan mit Rettungskarte bei. Es wird dringend empfohlen sich vor Beginn der Arbeiten mit demselben vertraut zu machen und sich den zum Lagerplatz des Holzes am günstigsten gelegenen Rettungspunkt herauszusuchen und zu merken
  • Personen unter 18 Jahren ist die Arbeit mit der Motorsäge untersagt
  • Für die Aufarbeitung von Flächenlosen und für die Aufarbeitung von Brennholz in langer Form („Polterholz“) am Waldweg ist ein qualifizierter Motorsägenlehrgang erforderlich.
  • Bei der Arbeit mit der Motorsäge muss die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Handschuhe) getragen werden.
  • In Ausnahmefällen erforderliche Absperrungen von Wegen sind mit dem zuständigen Revierleiter abzustimmen.

Infomaterial, Download

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Forst: Sachgebiet Holzverkaufsstelle

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Forst
Holzverkaufsstelle
Gebhard-Müller-Straße 26
72108 Rottenburg am Neckar
Fax: 07071 207-1499

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00,
Mo.–Do. 13:30–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Sachgebietsleitung

Herr Kapp

Übergeordnete Stelle