Vermessung
Liegenschaftskataster, Liegenschaftsvermessung, Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch
Beschreibung: Aufgabenbereich Vermessung
Das Landratsamt Tübingen ist als untere Vermessungsbehörde zuständig für das Liegenschaftskataster für das gesamte Gebiet des Landkreises Tübingen, mit Liegenschaftsvermessungen und Abmarkungen.
Hinweis: Für das Gebiet der Stadt Tübingen ist die Stadtverwaltung Tübingen untere Vermessungsbehörde.
Die untere Vermessungsbehörde beim Landratsamt versorgt somit 14 Städte und Gemeinden, insgesamt 49 Gemarkungen mit 199.000 Flurstücken und bearbeitet eine Fläche von rund 411 km².
Zur Sicherung des Grundeigentums und für einen geordneten Grundstücksverkehr ist neben dem Grundbuch das Liegenschaftskataster notwendig. Das Liegenschaftskataster ist seit seiner Einführung im Jahre 1818 der einzige flächendeckende und aktuell gehaltene Nachweis aller Liegenschaften im Land. Das Liegenschaftskataster beinhaltet neben der Liegenschaftskarte, in der alle Flurstücke in ihrer Lage und Form dargestellt sind, zusätzlich auch beschreibende Angaben wie Flächengröße, Lagebezeichnung, Nutzung, gesetzliche Klassifizierung oder Angaben zu Gebäuden. Im Liegenschaftskataster ist die genaue Lage jedes einzelnen Grenzpunktes nachgewiesen. Eigentümerangaben werden vom Grundbuchamt mitgeteilt und nachrichtlich geführt. All diese Daten bilden die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und sind in digitaler Form im amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) redundanzfrei gespeichert.
Geobasisdaten werden täglich von Verwaltungen, Planungs- und Ingenieurbüros und vielen anderen Stellen nachgefragt. Auch Privatpersonen können bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten. Das Liegenschaftskataster kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn die wesentlichen inhaltlichen Änderungen zeitnah durch Liegenschaftsvermessungen erfasst und die Datenbestände aktualisiert werden.
Unter Liegenschaftsvermessungen versteht man Katastervermessungen und Grenzfeststellungen. Katastervermessungen sind Vermessungen, bei denen neue Flurstücke gebildet, neue Grenzen festgelegt und abgemarkt, Veränderungen der Nutzung erfasst oder neu errichtete oder veränderte Gebäude aufgenommen werden. Wer beispielsweise einen Teil seines Flurstücks verkaufen will, muss eine Vermessung durchführen lassen. Es werden der neue Grenzverlauf und die neuen Teilflächen festgelegt. Die Ergebnisse dieser Vermessung beschreibt ein Fortführungsnachweis. Auf Grundlage dieses Fortführungsnachweises und eines notariell beurkundeten Kaufvertrages kann der Notar die Eigentumsänderung in das Grundbuch eintragen. Bei Grenzfeststellungen werden Flurstücksgrenzen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters zentimetergenau in die Örtlichkeit übertragen. Fehlende Grenzzeichen werden wieder hergestellt und die vorhandenen Grenzzeichen auf ihre richtige Lage überprüft. Im Rahmen der Zuständigkeit für Liegenschaftsvermessungen ist die verfahrensrechtliche Begleitung und katastertechnische Durchführung von Baulandumlegungen nach dem Baugesetzbuch eine besondere Aufgabe.
Das Sachgebiet Digitale Geodaten befasst sich mit der Organisation, Erfassung, Verarbeitung, Bereitstellung, Analyse und Präsentation von raumbezogenen Daten. Mit Hilfe von Geographischen Informationssystemen verknüpft das Sachgebiet Geoinformationen aus den verschiedenen Verwaltungsbereichen. Darüber hinaus berät das Sachgebiet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit mit digitalen Geodaten. Es ist Ansprechpartner und Dienstleister für Gemeinden und Städte in Fragen der Geodatenhaltung, der Datenübernahme und der Datenabgabe an Dritte.