Vermessung
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Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt des Landkreises Tübingen erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an
geodaten@lgl.bwl.de
oder
vermessung@kreis-tuebingen.de
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Vermessung und Flurneuordnung: Sachgebiet Vermessung
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
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Herr Riehle