Bauvorschriften

Ausnahme, Abweichung, Befreiung

Beschreibung

Anträge betreffend eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung von Bauvorschriften im verfahrensfreien Bereich oder im Bereich des Kenntnisgabeverfahrens kommen beispielsweise dann in Betracht, wenn der Bauherr von Festsetzungen des Bebauungsplanes, von örtlichen Bauvorschriften oder kommunalen Satzungen abweichen möchte. Hier empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld Kontakt mit der Gemeinde und dem Landratsamt aufzunehmen.

Antrag

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

Allgemeine Sprechzeiten

Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle