Dienstfahrerlaubnis: Umschreibung

Voraussetzungen

Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein.

Bei aktivem Dienstverhältnis ist der Dienstführerschein bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Der bisherige Zivilführerschein wird entwertet und eingezogen. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.

Verfahrensbeschreibung

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • Ziviler Führerschein (falls bereits vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt, Anforderungen nach der Foto-Mustertafel)

Gebühren (sind bei Antragstellung zu bezahlen)

  • Umschreibung ohne Probezeit 37,50 €
  • Umschreibung mit Probezeit 38,30 €

Zahlungsart

Vor Ort ist Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN möglich.
Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen: Bitte überweisen Sie das Geld, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Bitte lassen Sie uns kein Bargeld per Post zukommen.

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle