Abteilung 30.1: Recht und Naturschutz

Beschreibung

Das Sachgebiet Naturschutz nimmt die ordnungsrechtlichen und fachlichen Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde für den Landkreis Tübingen wahr.

Beim Sachgebiet Naturschutz, innerhalb der Abteilung Recht und Naturschutz, liegen die gesamten Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde, soweit diese nicht in der Abteilung 40 Landwirtschaft aus synergetischen Gründen (LPR-Förderung, Baumdenkmale) angesiedelt sind: vgl. Landschaftspflegerichtlinie.

Besondere Aufmerksamkeit bekommt unser süddeutsches Naturerbe: FFH-Wiesen und Streuobstwiesen, die nur durch eine extensive Landbewirtschaftung langfristig zu erhalten sind. Hinzu kommt die Präventivkontrolle für Bau- und Planvorhaben aller Art, Erdbewegungen, Kleinbauten, Pflanzungen, Zeltlager, Sport- und Fun-Veranstaltungen etc. sowie die Beteiligung in allen Bauleitplan- und sonstigen Planverfahren, die Belange des Arten- und Biotopschutzes bzw. Schutzgebiete und Naturdenkmale tangieren – faktisch also alle Verfahrensarten im Innen- und Außenbereich, die bauliche oder sonstige Eingriffe (Immissionen) bewirken.

Stets prüft die untere Naturschutzbehörde die Grundsätze der Eingriffsregelung (Vermeidung, Ausgleich), Fachpläne inkl. E/A-Bilanz, Artenschutzprüfung und daraus resultierende cef-Maßnahmen, Plausibilität der Umsetzung inkl. Unterhaltung und Erfolgskontrolle (Monitoring). In etlichen Fällen sind Biotopausnahmen, Befreiungen, Genehmigungen oder artenschutzrechtliche Ausnahmezulassungen notwendig, mit entsprechender Weichenstellung im Vorfeld des Verfahrens. Hinzu kommen Auskünfte und Beratung in allen Naturschutzangelegenheiten – insbesondere bei Bau/Planvorhaben, Fördermaßnahmen und Verträglichkeitsprüfungen –  sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftsbehörde (landwirtschaftliche Bauvorhaben, Förderung) und dem Landschaftserhaltungsverband Vielfalt e.V.

Ein gesondertes Aufgabengebiet bildet die Koordinierungsstelle für Planverfahren aller Art inkl. Bauleitplanung. Sie koordiniert die Stellungnahmen aller Fachabteilungen und bündelt diese zu einer gestrafften, in sich stimmigen Gesamtstellungnahme des Landratsamtes.

Das Justiziariat bietet die hausinterne Rechtsberatung für das Landratsamt.

Aufgabenbereiche

Naturschutz, Artenschutz, Kreisökologie

Artenschutz, Schutzgebiete, Außenbereich: Bauen, Geschirrhütten, Bodenbewegungen, Gehölzpflege, Ansaat und Pflanzung, Zeltlager, Kreisökologie, Naturschutzbeauftragte, Erhalt von Streuobstwiesen, Ökokonto und Kompensationsverzeichnis, Beteiligung an Zulassungs- und Planverfahren.

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Planverfahren

Planverfahren: Koordinierungsstelle, digitale Planungsunterlagen in der Landkreisverwaltung

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Justiziariat

Rechtliche Beratung für die Landkreisverwaltung

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Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Recht und Naturschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts.
Fax: 07071 207-4099

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Aufgabenbereiche

Abteilungsleitung

Frau Fuchs
Raum: D1 22
Mail: m.fuchs@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3001

Übergeordnete Stelle