Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht)

Befreiung

Bei "wirtschaftlicher Unzumutbarkeit" für ein Bauvorhaben ist eine teilweise Befreiung möglich.
Die Voraussetzungen und Schwellenwerte sind in § 7 Abs. 1 und 2 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung enthalten.

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Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

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