Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Die saP soll gewährleisten, dass keine Gemeinde in eine Verbotslage hineinplant, Sanierungs-, Bau- und Erschließungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten (Baufeldräumung) gegen keine Artenschutzverbote verstoßen.

Formular

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat hierzu folgende Arbeitshilfe veröffentlicht:

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Abteilung Recht und Naturschutz: Sachgebiet Naturschutz

Landratsamt Tübingen
Abteilung Recht und Naturschutz
Naturschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts.

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Do. 13:00–16:00 Uhr
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