Erdbebensicherheit (Baurecht)

Beschreibung

In besonders erdbebengefährdeten Gemeinden oder Gemeindeteilen gelten spezifische Anforderungen hinsichtlich der bautechnischen Prüfung.

Die Gemeinden oder Gemeindeteile, die in besonders erdbebengefährdeten Gebieten liegen, sind in der Anlage zu § 18 Abs. 6 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) in der jeweils geltenden Fassung näher bezeichnet. Die Anlage können Sie auf der Website Landesrecht BW Bürgerservice aufrufen:

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Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

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