Jugendhilfe im Strafverfahren

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Grundsätzlich kannst Du immer, wenn Du einer Straftat beschuldigt wirst selbst einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Bei komplizierten Sachverhalten, kann dies durchaus hilfreich sein. Zunächst solltest du mit dem Anwalt die Kosten einer möglichen Verteidigung klären.

Nur wenn du beschuldigt wirst ein Verbrechen (im Gegensatz zu einem Vergehen) begangen zu haben, wird dir in der Regel ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Den Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen findest du in unserem Leitfaden (Punkt 1. Kategorien von Straftaten).

Welche Gerichtskosten kommen auf mich zu?

Bei einer Verurteilung kommen abgesehen von Deinem eigenen Verdienstausfall,
·         die Kosten für die Zeugen (Verdienstausfall und Fahrgeld),
·         die Kosten für Gutachten (z.B. Kfz.-Sachverständiger, Gerichtsmediziner u.ä.)
·         die Kosten für Deinen Verteidiger und
·         die Gerichtsgebühren

auf Dich zu. Bei besonderen Umständen kann das Gericht beschließen, dass die Kosten von der Staatskasse übernommen werden.

Bei einem Freispruch werden alle Verfahrenskosten, auch die Deines Rechtsanwaltes, von der Staatskasse übernommen.

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Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-6199

Allgemeine Sprechzeiten

nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Aufgabenbereiche

Sachgebietsleitung

Frau Fehrle, Frau Ferber

Übergeordnete Stelle