Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Beschreibung
Beratung, Unterstützung und Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen (14–18 Jahre) und Heranwachsenden (18–21 Jahre) im Landkreis Tübingen.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ...
- führt mit den jungen Menschen im Vorfeld der Verhandlung ein Gespräch.
- begleitet diese in Ermittlungs- (Diversion) und Strafverfahren.
- schlägt pädagogische Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz vor, beispielsweise:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Anti-Gewalt-Training
- Respekt-Kurs
- sozialer Trainingskurs Sucht
- Betreuungsweisung
- Beratungsgespräch bei der Drogenberatung
- leitet gegebenenfalls Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ein.
- begleitet die jungen Menschen in der Hauptverhandlung und gibt während dieser einen Vorschlag über die jugendrichterliche Maßnahme ab.
- überwacht die gerichtlich angeordneten Auflagen und stellt den Kontakt zwischen den jungen Menschen und unseren Kooperationspartnern her.
- hält während der Haftzeit Kontakt zum Verurteilten und bereitet zu gegebener Zeit dessen Entlassung gemeinsam mit anderen Institutionen vor.
- ist Ansprechpartner für die Eltern und Familien der jungen Menschen.
Jugendhilfegespräch, Hauptverhandlung, Fragen und Antworten
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Mail: juhis@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-2162
Fax: 07071 207-6199
Allgemeine Sprechzeiten
nach Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Aufgabenbereiche
Sachgebietsleitung
Frau Fehrle, Frau Ferber