Soziales, Soziale Hilfen
Beschreibung: Aufgabenbereich Soziales
Der Aufgabenbereich Soziales reicht von Beratungsangeboten und finanzieller Sicherung in bestimmten Lebenssituationen bis zur Sicherstellung der sozialen Infrastruktur im Landkreis.
Die intensive Beratung Hilfebedürftiger mit dem Ziel, sie vom Bezug finanzieller Hilfen unabhängig zu machen, ist ein wesentlicher Ansatz der Arbeit im Sozialen. Mit besonderen Beratungsangeboten werden Menschen in bestimmten Lebenssituationen durch eigene Fachkräfte (Schuldnerberatung, Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen, Beratung für Migranten) oder durch Dienste von Kooperationspartnern (gerontopsychiatrische Fachdienste, Suchtberatung, Fachberatung für Wohnungslose, sozialpsychiatrischer Dienst) unterstützt.
Wo die beraterische Hilfestellung und die Selbsthilfekräfte der Betroffenen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen, gewährt der Landkreis bei Bedürftigkeit Geldleistungen:
- Arbeitsuchende erhalten vom Jobcenter im Landkreis Tübingen, das von der Arbeitsagentur und dem Landkreis getragen wird, neben Beratung und Arbeitsvermittlung auch Leistungen zur finanziellen Grundsicherung
- Menschen im Landkreis, die aufgrund ihres Alters oder wegen Erkrankungen nicht mehr arbeiten können, benötigen Grundsicherungsleistungen des Landkreises, oft aufstockend zur geringen Rente
- Geflüchtete sind während ihres Aufenthalts im Landkreis sehr häufig auf Sach- oder Geldleistungen aus der Hand des Landkreises angewiesen
Die von Bund oder Land bereit gestellten Leistungen wie Wohngeld, Unterhaltssicherung, Ausbildungsförderung (für Schülerinnen und Schüler sowie bei beruflicher Weiterbildung) und Versorgungsrenten werden ebenfalls vom Landratsamt gewährt.
Menschen mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung bedürfen besonderer Unterstützung. Der Landkreis gewährt Leistungen der Eingliederungshilfe mit dem Ziel, die Behinderung zu beseitigen oder zu mildern und den Betroffenen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft trotz Behinderung zu ermöglichen.
Hierzu werden besonders begleitete Wohnangebote z.B. in Form von ambulant betreutem Wohnen und Wohnen in Wohnheimen, sowie besonders begleitete Arbeitsgelegenheiten in Betrieben oder Werkstätten bereit gestellt.
Pflegebedürftige Menschen benötigen eine besondere Betreuung. Wo Pflegebedarf oder häusliche Situationen eine Pflege zu Hause nicht mehr zulassen, kann ein Aufenthalt im Pflegeheim schnell an die Grenzen finanzieller Belastbarkeit führen. Bei Bedürftigkeit leistet der Landkreis finanzielle Unterstützung.
Das Netz der sozialen Hilfen muss sich an den im Wandel begriffenen Bedürfnissen orientieren, gleichzeitig finanzierbar bleiben. Diesen Anspruch hat die Sozialplanung des Landkreises.
Sie überprüft vor dem Hintergrund der demographischen, sozialen und finanziellen Rahmenbedingungen immer wieder die Beratungs- und Betreuungsangebote im Landkreis, passt sie neuen Entwicklungen an und erarbeitet gegebenenfalls neue Konzeptionen.
Bei diesem Prozess steht die Abteilung Soziales ständig in engem Dialog mit Einrichtungen und Diensten.