Wohngeld
Wohngeld: Mietzuschuss oder Lastenzuschuss
Beschreibung
Wohngeld – ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung:
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und ist eine von der Grundsicherung zu unterscheidende vorrangige Leistung.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde das Wohngeld zum 1.1.2023 für viele Haushalte erhöht. Zugleich können nun deutlich mehr Haushalt einen Anspruch auf Unterstützung geltend machen.
Ob Sie selbst einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie anhand weniger Eingaben prüfen lassen. Der Wohngeld-Plus-Rechner ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs.
Bitte beachten Sie, dass der Rechner nur eine grobe Vorausberechnung anhand der von Ihnen eingegebenen Daten erstellt. Das Ergebnis stellt keine verbindliche Auskunft zum Wohngeldanspruch und keine Antragsstellung dar. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Abschnitt Verfahrensablauf unter Wohngeld: Onlineantrag und Beschreibung.
Zuständige Stelle
Die Wohngeldbehörde beim Landratsamt Tübingen ist für alle Gemeinden im Landkreis Tübingen zuständig (außer für die Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen).
Anträge nimmt auch Ihre zuständige Gemeindeverwaltung entgegen und leitet diese zusammen mit der erforderlichen aktuellen Meldebestätigung an uns weiter.
Die Stadtverwaltungen der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen haben eine eigene Wohngeldbehörde und entscheiden dort selbst über Anträge ihrer Einwohner:innen.
Kontakt:
Wohngeldstellen Landkreis Tübingen
Verfahrensablauf
Onlinedienst
Antrag, Formulare
- Einführungsseite Antrag Mietzuschuss (barrierefrei) (PDF/1,7 MB)
- Antrag auf Wohngeld: Mietzuschuss (barrierefrei) (PDF/4 MB)
- Formular Angaben zur Miete (PDF/144 KB)
- Formular Allgemeine Angaben zur selbstständigen Tätigkeit (PDF/364 KB)
- Formular Angaben zum Gewinn (PDF/382 KB)
- Verdienstbescheinigung (PDF/160 KB)
- Einführungsseite Antrag Lastenzuschuss (barrierefrei) (PDF/1,6 MB)
- Antrag auf Wohngeld: Lastenzuschuss (barrierefrei) (PDF/5,4 MB)
- Fremdmittelbescheinigung zur Vorlage bei Anträgen auf Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (PDF/123 KB)
Weitere Informationen
Gestiegene Heizkosten oder Nebenkosten
Was tun, wenn der Abschlag oder die Nachzahlung nicht bezahlt werden können? Wir haben die wesentlichen Informationen auf einem Informationsblatt für Sie zusammengestellt:
- Infoblatt gestiegene Heizkosten oder Nebenkosten (PDF/134 KB)
Informationen, Kontakte
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Für Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragt werden. Weitere Informationen zu Leistungen:
Weitere Informationen
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung