Schwerbehindertenrecht
Feststellung einer Schwerbehinderung, Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis
Als schwerbehindert gelten behinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und in Deutschland wohnen, sich gewöhnlich hier aufhalten oder hier beschäftigt sind.
Antrag
Onlinedienste
- Schwerbehindertenausweis: Verlängerung
Onlineantrag und Beschreibung
- Änderungsantrag, Neufeststellung einer Behinderung
Onlineantrag und Beschreibung
Formulare
Die Feststellung der Behinderung ist beim Landratsamt zu beantragen, in dessen Bezirk der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person liegt.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie hier zum Download oder bei allen Bürgermeisterämtern.
Erforderliche Unterlagen
Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie Ihrem Antrag folgendes beilegen:
- umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
- Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B. Facharztbriefe, Krankenhausberichte, Kurschlussgutachten, Röntgenbefunde, etc.
Verfahrensablauf
Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, wird dieser geprüft. Informationen zu den einzelnen Prüfungsschritten:
Infomaterial, Download
Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen
Um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen bzw. abzumildern, können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.
Parkausweise, Antrag
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Allein der Schwerbehindertenausweis rechtfertigt noch nicht die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen, d.h. der Möglichkeit, einen Behindertenparkplatz zu nutzen.
Lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) haben das Recht, diese Parkplätze zu nutzen. Seit Anfang April 2009 gehören zum berechtigten Personenkreis auch Personen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Dieser Personenkreis erhält den europaweit geltenden blauen Parkausweis, der gut lesbar im Fahrzeug auszulegen ist.
Das Landratsamt Tübingen ist für folgende Gemeinden zuständig Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustettenn und Starzach.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Einwohner der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen und der Gemeinde Ammerbuch den Parkausweis beim zuständigen Rathaus beantragen müssen.
Leichte Sprache
Weitere Informationen
- Generalzolldirektion
Kfz-Steuer, Vergünstigung bei Schwerbehinderung
- Bundesbehindertenbeauftragter
Informationen zum Schwerbehindertenrecht
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung