Soziale Zwecke: Zuschüsse
Beschreibung
Der Landkreis Tübingen gewährt Zuschüsse für soziale Zwecke im Rahmen seiner Freiwilligkeitsleistungen. Ziel der Zuwendung ist es, nicht abgedeckte Kosten bei der Erfüllung sozialer Aufgaben auszugleichen. Über die für diesen Zweck bereitgestellten Mittel entscheidet der Kreistag.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Sach- und Personalkosten der Antragsberechtigten (institutionelle Förderung), sowie sonstiger Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Projekt des Antragstellers (Projektförderung) entstehen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützig im Sozialbereich tätige Vereine, die im Landkreis ihren Sitz haben oder tätig sind.
Eine Förderung setzt voraus, dass ein nachvollziehbarer Bedarf besteht, die Aufgabe nicht bereits vom Landkreis übernommen wird und die Verwendung öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist.
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Do. 14:00–16:00 Uhr
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