Sorgeregister
Beschreibung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können urkundlich erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen wollen.
Beurkundete gemeinsame Sorgeerklärungen werden beim Geburtsjugendamt erfasst.
Die Negativbescheinigung bestätigt, dass keine gemeinsame Sorge registriert ist.
Onlinedienst
- Sorgeregister: Auskunft
Onlineantrag und Beschreibung
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV)
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
BPV
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-2117
Fax: 07071 207-6197
Telefonische Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Klaiber