Sorgeregister

Beschreibung

Nicht miteinander verheiratete Eltern können urkundlich erklären, dass sie die elter­liche Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

Beurkundete gemeinsame Sorgeerklärungen werden beim Geburtsjugendamt er­fasst.

Die Negativbescheinigung bestätigt, dass keine gemeinsame Sorge registriert ist.

Onlinedienst

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV)

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
BPV
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-6197

Telefonische Sprechzeiten

Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Klaiber

Übergeordnete Stelle