Beurkundung
Beurkundung im Abstammungsrecht, Sorgerecht und Unterhaltsrecht
Beschreibung
Wir beurkunden z. B.:
- Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen und die dazugehörigen
Zustimmungserklärungen (auch schon vor Geburt des Kindes möglich) - die gemeinsame elterliche Sorge, wenn dies beide Elternteile wünschen (ebenfalls schon vor der Geburt des Kindes möglich)
- Unterhaltsverpflichtungen
- Bereiterklärungen zur Adoption
Zu beurkundende Erklärungen können nur persönlich abgegeben werden. Alle Beurkundungen sind kostenfrei.
Onlinedienste
- Sorgeerklärung, Beurkundung
Onlineantrag und Beschreibung
- Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung
Onlineantrag und Beschreibung
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV)
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
BPV
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-2117
Fax: 07071 207-6197
Telefonische Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Klaiber