Führerschein, Fahrerlaubnis: Antrag, Erweiterung

Erstantrag für alle Klassen ohne Besonderheiten und Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weitere Klasse

Beschreibung

Wenn Sie erstmalig einen Führerschein erwerben, stellen Sie bitte einen Ersterteilungsantrag. Sofern Sie schon im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind und eine weitere Klasse erwerben wollen, beantragen Sie bitte eine Erweiterung. Sie können den Antrag auf den gewünschten Führerschein frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Verfahrensablauf

In der Fahrschule Ihrer Wahl erhalten Sie weitere Informationen sowie einen Fahrerlaubnis-Antrag, den Sie bitte ausgefüllt mit den Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Bürgermeisteramt einreichen. Die praktische Prüfung haben Sie am Ort Ihrer Hauptwohnung oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle abzulegen. Eine Ausnahmegenehmigung ist mit Begründung bei der Führerscheinstelle zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt, Anforderungen nach der Foto-Mustertafel)
  • ein Sehtest (maximal 2 Jahre alt),
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten (unbegrenzt gültig), auch dann, wenn bislang nur eine Teilnahme am 8-stündigen Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen vorgelegt wurde
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Unterschriften auf dem Antrag), bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis beizufügen

Für die C- und D-Klassen sind weitere Unterlagen vorzulegen:

  • C-Klassen:
    • Allgemeinärztliches Gutachten (1 Jahr gültig)
    • Augenärztliches Gutachten (2 Jahre gültig) anstatt des Sehtests
    • Bei beruflicher Nutzung: Grundqualifikation laut BKrFQG
  • D-Klassen:
    • Allgemeinärztliches Gutachten (1 Jahr gültig)
    • Augenärztliches Gutachten (2 Jahre gültig) anstatt des Sehtests
    • Behördliches Führungszeugnis (6 Monate gültig)
    • Psychologisches Gutachten (1 Jahr gültig)
    • Bei beruflicher Nutzung: Grundqualifikation laut BKrFQG

Beachten Sie, dass es bei Vorbesitz bestimmter Klassen zu Erleichterungen kommen kann. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei uns.

Beim Erwerb der die Fahrerlaubnis erweiternde Schlüsselzahlen wie z.B. B 96 oder B 196 beachten Sie bitte folgendes:

Es handelt sich hierbei nicht um eine echte Erweiterung der Fahrerlaubnis im rechtlichen Sinne (Sie erhalten keine neue Fahrerlaubnisklasse, lediglich eine Schlüsselzahl). Daher ist eine Erste-Hilfe-Bescheinigung mit 9 Unterrichtseinheiten sowie ein Sehtest in diesem Fall nicht notwendig. Ein Passfoto wie oben beschrieben ist jedoch erforderlich, da eine neue Führerscheinkarte bestellt werden muss.

Beantragen Sie die Eintragung bitte rechtzeitig, da auch dieser Antrag vor Aushändigung eines Führerscheins geprüft und bearbeitet werden muss. Die Aushändigung einer vorläufigen Fahrerlaubnis ist frühestens nach Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages möglich und bei rechtzeitiger Antragsstellung oft nicht notwendig, da die Führerscheinkarte dann bestenfalls bereits in der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt.

Reichen Sie ggf. den Nachweis über die Fahrerschulung nach. Ihr Antrag wird bereits ohne die Fahrerschulung soweit wie möglich vorbereitend bearbeitet. Wir empfehlen die Antragstellung daher bereits spätestens zu Beginn der Fahrerschulung. Bei Inhabern eines alten Papier-Führerscheins muss zunächst die Umstellung auf einen EU-Kartenführerschein erfolgen.

  • AA: Allgemeiner Fahrerlaubnis-Antrag (PDF/140 KB)
    Antrag bei Ersterteilung, Erweiterung, Begleitetes Fahren ab 17, Verlängerung der C- und D-Klassen (Lkw und Bus), Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis und Sonderfahrerlaubnis (Bundeswehr, Polizei), Ersterteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Neuerteilung nach Entzug bzw. Verzicht.

Es besteht nun für Fahrerlaubnisbewerberinnen und -bewerber die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis bequem online zu beantragen und zu bezahlen. Diese neue Möglichkeit beschränkt sich vorerst noch auf die Antragsarten Erstantrag, Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 sowie Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis. Weitere Antragsarten werden nach und nach ergänzt.

Infomaterial, Download

Gebühren

  • Antragsgebühr  38,30 € (zzgl. 5,10 € beim Bürgermeisteramt) mit Probezeit
  • Antragsgebühr  37,50 € (zzgl. 5,10 € beim Bürgermeisteramt) ohne Probezeit

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle