Digitaler Führerscheinantrag

Beschreibung

Sie haben hier die Möglichkeit, den Führerschein für beispielsweise Pkw, Motorrad und Traktor bequem online zu beantragen und zu bezahlen.

Es sind folgende Antragsarten verfügbar:

  • Erstantrag
  • Erweiterung (inkl. Schlüsselzahl 196 und 96)
  • Begleitetes Fahren mit 17
Ausschnitt aus einer Muster-Führerscheinkarte mit Muster-Passbild und Eintragungen

Weitere Antragsarten, wie beispielsweise die Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen, werden folgen. Bitte nutzen Sie solange dafür noch die Antragstellung mit Papier-Antrag.

Führerschein online beantragen

Was ist der digitale Führerscheinantrag?

Ab 01.02.2024 kann der Führerscheinantrag komplett online gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich den Antrag in englischer oder deutscher Sprache anzeigen lassen. Zudem können das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle Nachweise bequem online hochgeladen werden. Die Authentifizierung der Antragstellenden erfolgt einfach und sicher über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

Was wird für den Online-Antrag benötigt?

Für eine erfolgreiche digitale Antragstellung wird folgendes benötigt:

  • Aktivierte Online-Ausweisfunktion beim Elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel, EU-Identität oder Unionsbürgerkarte – sowie individuelle PIN.
  • Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp2 (kostenlos im App Store, Google Play Store oder unter ausweisapp.bund.de)
  • Kostenloses BundID-Konto – kann bei Antragstellung angelegt werden
    • BundID
      Zugang zur digitalen Verwaltung (Bundesinnenministerium)
  • Aktuelles biometrisches Passbild (kann als Bilddatei hochgeladen werden)
  • Name und Ort der Fahrschule
  • Erste-Hilfe-Nachweis mit 9 Unterrichtseinheiten einer anerkannten Stelle (Nachweis kann online hochgeladen werden).
  • Nachweis des Sehvermögens: Für die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, B, BE, L oder T muss ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten ist auch zulässig. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein (Nachweis kann online hochgeladen werden)

Weitere Informationen finden Sie in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Wer kann einen Führerscheinantrag online stellen?

Der Online-Antrag kann ab dem Mindestalter von 16 Jahren gestellt werden, da der Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels Voraussetzung für die digitale Authentifizierung ist. Um einen Antrag zu stellen, müssen alle Unterlagen vorhanden sein. Aktuell können die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T (und Kombinationen aus diesen) als Ersterwerb online beantragt werden. Ebenso kann das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) beantragt werden. Auch die Beantragung einer Erweiterung ist möglich.

Die Schritte zum Online-Antrag

  1. Identitätsnachweis durch Online-Ausweis in Verbindung mit der BundID
  2. Angaben von persönlichen Informationen
  3. Hochladen von Anlagen
  4. Bezahlung des Online-Antrags (mit PayPal oder Kreditkarte)

Antrag

Onlinedienste

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle