Lebensmittelkennzeichnung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf folgender Seite die Pflichtangaben für die Kennzeichnung von Produkten nach der europäische Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV Nr. 1169/2011 zusammengestellt:
- EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Weitere Hinweise bzgl. der Nennfüllmenge finden Sie unter:
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung 40 Landwirtschaft: Sachgebiet Ernährung, Hauswirtschaft und Direktvermarktung
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Landwirtschaft
Ernährung und Hauswirtschaft
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts
Aufgabenbereiche
Kontaktübersichten
Sachgebietsleitung
Frau Nickel