Brennholz, Flächenlose

Informationen zum Brennholz- und Flächenlosverkauf durch die Abteilung Forst

Lange Stämme liegen aufgestapelt am Rand eines Forstwegs

Beschreibung

Die Abt. Forst des Landratsamtes Tübingen bietet aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern Brennholz in langer Form (sog. Polterholz) an der Waldstraße sowie Flächenlose zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt im Rahmen von Versteigerungen oder über Bestellformulare.

Brennholz, Flächenlos: Erwerb

Wo kann ich Brennholz oder Flächenlose kaufen bzw. bestellen?

Brennholz wird entweder in einem formalisierten Bestellverfahren oder über Versteigerungen verkauft.

Da die Abt. Forst schwerpunktmäßig das Holz der von ihr betreuten Kommunen verkauft und diese letztlich das Verkaufsverfahren bestimmen, kann sich das Vorgehen von Kommune zu Kommune unterscheiden.

In den meisten Fällen kann Brennholz aus den Stadt- und Gemeindewäldern über einschlägige Formulare direkt bei den Bürgermeisterämtern bestellt werden. Die Formulare sind dort erhältlich bzw. können von den jeweiligen Interseiten heruntergeladen werden.

Auf Versteigerungen bieten aktuell die Gemeinden Gomaringen, Nehren, Dußlingen und Ofterdingen ihr Brennholz und Flächenlose an.

Die Termine hierzu werden rechtzeitig über die Gemeindemitteilungsblätter und auf deren Internetseiten bekanntgegeben.

Flächenlose, die nicht im Rahmen von Versteigerungen verkauft werden, können direkt bei den örtlichen Forstrevierleitern bestellt werden.

Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung und sonstige Regelungen für Brennholz- und Flächenloskäufer, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der gesamte Kommunalwald sowie verschiedene Privat- und sonstige Körperschaftswälder im Landkreis Tübingen sind nach PEFC und teilweise auch nach FSC zertifiziert. Damit ist die Einhaltung von Standards zur nachhaltigen und umweltgerechten Waldwirtschaft verbunden. Des Weiteren sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sowie die AGB zum Brennholz- und Flächenlosverkauf einzuhalten.

Infomaterial, Download

Wichtige Hinweise

Auf folgende Punkte weisen wir besonders hin:

  • Alleinarbeit ist verboten
  • Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Rufnummer für den Notfall ist die 112
  • Den Holzverkaufsrechnungen liegt jeweils ein Rettungsplan mit Rettungskarte bei. Es wird dringend empfohlen sich vor Beginn der Arbeiten mit demselben vertraut zu machen und sich den zum Lagerplatz des Holzes am günstigsten gelegenen Rettungspunkt herauszusuchen und zu merken
  • Personen unter 18 Jahren ist die Arbeit mit der Motorsäge untersagt
  • Für die Aufarbeitung von Flächenlosen und für die Aufarbeitung von Brennholz in langer Form („Polterholz“) am Waldweg ist ein qualifizierter Motorsägenlehrgang erforderlich.
  • Bei der Arbeit mit der Motorsäge muss die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Handschuhe) getragen werden.
  • In Ausnahmefällen erforderliche Absperrungen von Wegen sind mit dem zuständigen Revierleiter abzustimmen.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Forst: Sachgebiet Holzverkaufsstelle

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Forst
Holzverkaufsstelle
Gebhard-Müller-Str. 26
72108 Rottenburg am Neckar
Fax: 07071 207-1499

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00,
Mo.–Do. 13:30–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Sachgebietsleitung

Herr Kapp

Übergeordnete Stelle