Holzverkauf
Beschreibung
Der Landkreis Tübingen bietet den kommunalen und privaten Waldbesitzern an, für diese Holzverkaufsdienstleistungen zu übernehmen. Hierfür hat der Landkreis bei der Abt. Forst eine kreiskommunale Holzverkaufsstelle (HVS) eingerichtet.
Größere Waldbesitzer haben mit dem Landkreis in der Regel Verträge zur Übernahme der Tätigkeit des Holzverkaufs abgeschlossen. Kleine private Waldbesitzer können der HVS den Verkauf ihres Holzes ebenfalls fallweise übertragen. Hierzu wenden Sie sich zunächst an die örtlich zuständigen Revierleiter.
Stammholz, Industrieholz
Eichen-Submission Schönbuch-Rammert
Die Submission findet dieses Jahr am 9. April statt. Ab dem 19.03.2024 wird das Losverzeichnis zum Download bereitgestellt. Die Submissionsholzlose liegen ab diesem Zeitpunkt vollständig auf den Wertholzlagerplätzen zur Besichtigung bereit.
Ihre Gebote reichen Sie bitte bis spätestens 08. April 18:00 Uhr ein. Wie im vergangenen Jahr erfolgt die Gebotsangabe über ein Online-Portal.
Das Portal ist wie folgt aufrufbar:
Brennholz, Flächenlose
Infomaterial, Download
- Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen des Landkreises Tübingen für Holzverkäufe (AVZ Holzverkauf) (PDF/122 KB)
- Allgemeine Versteigerungs- und Submissionsbedingungen des Landkreises Tübingen für Holzverkäufe (AVS Holzverkauf) (PDF/78 KB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Brennholzverkauf an Verbraucher (AGB-Brh) (PDF/162 KB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Flächenlosverkauf an Verbraucher (AGB-FL) (PDF/164 KB)
- Datenschutzinformation Holzverkauf (PDF/16 KB)
- Forstreviere, Kontaktübersicht (PDF/30 KB)
Weitere Informationen
Holz aus dem Staatswald kann direkt bei der ForstBW gekauft werden.
Kontakt
Abteilung Forst: Sachgebiet Holzverkaufsstelle
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00,
Mo.–Do. 13:30–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Sachgebietsleitung
Herr Kapp