Artenschutz
Beschreibung
Die Untere Naturschutzbehörde ergreift Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten (Amphibien, Hornissen, Fledermäuse etc.), trifft Ausnahmeregelungen, wo diese Schäden verursachen (Umsiedlung von Hornissen etc.) und stellt die Weichen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Beim Zugriffsartenschutz müssen bei exotischen Tieren Herkunftsnachweise, Vermarktungs- und Besitzverbote geprüft und oftmals die Handelskette zurückverfolgt werden.
Infomaterial, Download
Themen
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Artenschutz stehen auf behördlichen oder privaten Websites zur Verfügung, eine kleine Auswahl:
- Artenschutz am Haus
- WISIA-Datenbank (rechtliche Einstufung von Tier- und Pflanzenarten nach Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EU- und Bundesrecht)
- Umsetzung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen (Umweltministerium Baden-Württemberg)
- Artenschutz und Management (Umweltministerium Baden-Württemberg)
- Vogelkollisionen an Glas vermeiden, Vogelwarte Schweiz
- Hornissenschutz, Wespen, Hummeln
- Hornissenschutz
- Informationen zu Wildbienen, Hornissen u.a.
- Infos zum Ameisenschutz
- AK Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen (sachliche Informationen zu Steinmarder, Feldhase, Fledermausschutz, Rabenvögeln u.a.)
- FloraWeb: Daten und Informationen zu Wildpflanzen und zur Vegetation Deutschlands
- Informationszentrale gegen Vergiftungen
Kontakt
Abteilung Recht und Naturschutz: Sachgebiet Naturschutz
Landratsamt Tübingen
Abteilung Recht und Naturschutz
Naturschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts.
Tel.: 07071 207-4025
Fax: 07071 207-4099
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
N. N.