Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)

Beschreibung

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen wie Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge.

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Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Ausbildungsförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

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