Adoptionsfreigabe

Ich bin schwanger – Ich überlege, ob ich mein Kind zur Adoption freigeben soll?

Ein Kind zur Adoption freigeben? Sie und der Vater des Kindes werden sich eventuell fra­gen:

  • Soll mein Kind vielleicht in einer anderen Familie aufwachsen?
  • Werde ich mein Kind irgendwann einmal wiedersehen?
  • Habe ich die Möglichkeit, Wünsche zu äußeren, wenn es um die Auswahl von Adoptivel­tern geht?
  • Kann ich die Adoptiveltern kennenlernen?
  • Kann ich auch nach der Adoption erfahren, wie es meinem Kind geht?
  • Wie ist die rechtliche Situation?
  • Was kommt auf mich zu, wenn ich mich für eine Adoption entscheide?

Um eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen zu können, bietet Ihnen der Fach­dienst Adoption Beratungsgespräche an. Diese Gespräche können Ihnen helfen, mehr Klar­heit zu bekommen.

Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.

Rufen Sie uns an, wir vereinbaren dann gerne ein persönliches Gespräch.

Worüber können wir gemeinsam sprechen?

  • Über Hilfen, damit Sie Ihr Kind eventuell behalten können, über Alternativen zur Adop­tion.
  • Über verschiedene Adoptionsformen (offene, halboffene oder
    Inkognito-Adoptionen) sowie über Ihre Beteiligung und ihre Rechte bei
    der Vermittlung eines Kindes.

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Adoption
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-92163

Allgemeine Sprechzeiten

Mo., Mi., Do., Fr.
nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

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