Fleischhygiene
Schlachttiere, Lebensmittelhygiene bei Fleisch, Geflügelfleisch, Wildbret
Beschreibung
Das Aufgabengebiet der Fleischhygiene, einschließlich der Geflügelfleischhygiene sowie der Wildbrethygiene, umfasst die Untersuchung der zu schlachtenden Tiere vor der Schlachtung, die Untersuchung und Beurteilung des durch die Schlachtung gewonnenen Fleisches, sowie die Gewährleistung eines hohen Hygienestandards bei der Verarbeitung.
Alle Betriebe, die Fleisch gewinnen, zerlegen und verarbeiten – von der Schlachtstätte über die Metzgerei bis zum Selbstvermarkter unterliegen der fleisch- und lebensmittelhygienerechtlichen Überwachung. Auch Fleisch, das nur im eigenen Haushalt Verwendung findet, ist untersuchungspflichtig. Das Fleisch von Fleisch- und Allesfressern wird zusätzlich auf Trichinen untersucht.
Das Aufgabengebiet der Fleischhygiene einschließlich der Geflügelfleischhygiene sowie der Wildbrethygiene umfasst die Untersuchung der zu schlachtenden Tiere vor der Schlachtung, die Untersuchung und Beurteilung des durch die Schlachtung gewonnenen Fleisches, sowie die Gewährleistung eines hohen Hygienestandards bei der Gewinnung, Zerlegung und weiteren Behandlung und Verarbeitung desselben. Ging es dabei in der Vergangenheit vornehmlich um den Schutz des Verbrauchers vor parasitären oder mikrobiell bedingten Krankheiten, so bildet heute die Untersuchung auf unerwünschte Rückstände von Arzneimitteln oder aus der Umwelt einen zusätzlichen Schwerpunkt.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen werden durch die amtlichen Tierärzte durchgeführt, die den Verbraucherschutz bei der Fleischgewinnung gewährleisten. Hier wird auch in der Zukunft eine wesentliche Aufgabe der auf diesem Gebiet tätigen amtlichen Tierärzte liegen, damit Fleischskandale die seltenen Ausnahmen bleiben.
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften bei der Zerlegung und Weiterverarbeitung unterliegt der Überwachung im Verbund der Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure unserer Abteilung.
Lebensmittelunternehmen, Herkunftsbetrieb
Formular
Herkunftsangaben für nicht vorverpacktes Fleisch
Infomaterial, Download
Wildbrethygiene
Abhängig von der Art der Wildbretverwertung kann für Jäger eine Pflicht zur Registrierung als Lebensmittelunternehmer bestehen.
- Anlage 1: Angaben im Rahmen der Meldepflicht zur Abgabe von Wild und Wildfleisch (PDF/152 KB)
mit Erläuterung zur Einstufung des Jägers als Lebensmittelunternehmer nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene - Anlage 2: Informationen für Jäger zur Meldung ihrer lebensmittelunternehmerischen Tätigkeiten (PDF/37 KB)
mit Erläuterung der verschiedenen Tätigkeitsformen sowie Vermarktungswege, inkl. Marktstand oder Verkaufswagen - Anlage 3: Wildkammern (PDF/29 KB)
mit wichtigsten Hygieneanforderungen - Anlage 4: Wildkammern, FAQ (PDF/387 KB)
mit häufig gestellten Fragen
Kontakt
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung: Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Kontaktübersicht
Aufgabenbereiche
Sachgebietsleitung
Frau Dr. Friedlein