Gaststätten, Gaststättenrecht

Gaststättenerlaubnis, Stellvertretungserlaubnis, Ausschankerlaubnis, Betriebsübernahme

Beschreibung

Eine Gaststättenerlaubnis benötigt derjenige, der alkoholhaltige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an jedermann oder bestimmte Personengruppen verabreicht (§ 1, 2 Gaststättengesetz).

Zuständige Stelle

Wir erteilen Gaststättenerlaubnisse für Gaststätten in den Gemeinden Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach (für Betriebe in Tübingen und Rottenburg sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig; für Betriebe in Mössingen, Bodelshausen und Ofterdingen ist die Stadtverwaltung Mössingen zuständig).

Anträge können über die Gemeindeverwaltungen oder direkt beim Landratsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, gestellt werden.

Gaststättenerlaubnis

Onlinedienst

Der Antrag für die Gaststättenerlaubnis kann auch online über service-bw gestellt werden:

Formular, erforderliche Unterlagen

Im Regelfall müssen folgende Unterlagen bei der Antragstellung vorgelegt werden:

  • Antrag Gaststättenerlaubnis
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart 9 (zu beantragen beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnsitzes)
  • Pachtvertrag
  • Pläne der Gaststätte mit Nebenräumen, Lageplan
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart 0 (zu beantragen beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnsitzes)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (dies ist die Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über die IHK Reutlingen, Tel. 07121-2010)
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Belehrungen führt die Abteilung Gesundheit des Landratsamts durch; Anmeldung unter Tel. 07071 207-3353 erforderlich)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (von Antragstellern, die nicht Bürger aus EU-Ländern sind)
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, eingetragener Verein): zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, Ausfertigung des Gesellschaftervertrags beziehungsweise der Satzung

Gaststätten: Stellvertretungserlaubnis

Onlinedienst

Ausschankerlaubnis

Onlinedienst

Betriebsübernahme

Wird ein bestehender Betrieb übernommen, kann unter gewissen Voraussetzungen eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilt werden, auch wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Weitere Informationen

  • Lebensmittelüberwachung
    Veranstaltungen, Vereins- und Straßenfeste, Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelunternehmen (gewerbliche und nicht gewerbliche), Veranstaltungen ohne Alkoholausgabe

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Gaststättenrecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3299

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle