Jagdrecht, Fischerei, Wildtiere

Jagd, Jagdschein

Verfahrensablauf

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Als untere Jagdbehörde ist das Landratsamt für die Erteilung des Jagdscheines zuständig. Jagdscheine können als Jahresjagdscheine für 1 Jahr oder für 3 Jahre oder als Tagesjagdscheine für bis zu 14 aufeinander folgende Tage erteilt werden.

Die Abgabe der Anträge zur Ausstellung / Verlängerung sollten zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder direkten Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt Tübingen erfolgen.
Nach Bearbeitung werden die Jagdscheine zusammen mit dem Gebührenbescheid an die Antragsteller zurückgesandt.

Onlinedienste

Formulare, erforderliche Unterlagen

Neuausstellung

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen:
  • Original Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • Aktuelles Passbild
  • Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer des beantragten Jagdscheines mit dem Vermerk, dass die Versicherung sich verpflichtet, die Jagdbehörde zu benachrichtigen falls der Versicherungsschutz vorzeitig erlischt.
  • Kopie des Personalausweises
  • Gebührenbefreiung für Forststudenten bei Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung für einen 1-Jahres-Jagdschein

Verlängerung

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen:
  • Jagdscheinheft
  • Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der beantragten Verlängerung des Jagdscheines mit dem Vermerk, dass die Versicherung sich verpflichtet, die Jagdbehörde zu benachrichtigen falls der Versicherungsschutz vorzeitig erlischt.
  • Gebührenbefreiung für Forststudenten bei Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung

Im Rahmen der Bearbeitung überprüfen wir ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

Gebühren

Das MLR (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz), als oberste Jagdbehörde, hat zum 01.04.2022 die Jagdabgabe nach § 28 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) erhöht. 

Somit betragen die Gebühren für die Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheines wie nachfolgend aufgeführt:

Tages-Jagdschein:
Jagdabgabe 25,00 € zuzüglich Gebühren für die Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins 23,00 €,
Gesamt 48,00 €

Jahres-Jagdschein:
Jagdabgabe 50,00 € zuzüglich Gebühren für die Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins 46,00 €,
Gesamt 96,00 €

Drei-Jahresjagdschein:
Jagdabgabe 150,00 € zuzüglich Gebühren für die Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins 92,00 €,
Gesamt 242,00 €

Jugend-Jagdschein:
Jagdabgabe 50,00 € zuzüglich Gebühren für die Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins 34,00 €,
Gesamt 84,00 €

Infomaterial, Download

Fischerei

Untere Fischereibehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen und für den Fischereischein ist das für Sie zuständige Bürgermeisteramt Ihr Ansprechpartner.

Wildtierbeauftragter, Wildtiere

Wildschäden

Stadtjäger

  • Stadtjäger
    Kontakt Stadtjäger nach § 13a JWMG und 19 Abs. 2 DVO JWMG

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Waffenbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-93115

Allgemeine Sprechzeiten

Termine nach Vereinbarung

Kontaktübersicht

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