Heimaufsicht
Stationäre Einrichtungen und weitere Einrichtungen
Beschreibung
Die Heimaufsichtsbehörde überwacht die stationären Einrichtungen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, die Kurzzeiteinrichtungen, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf oder mit Behinderungen sowie andere Wohnformen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen im Landkreis Tübingen.
Die Heimaufsicht achtet durch regelmäßige Kontrolle und Beratung der Einrichtungen bzw. ambulant betreuten Wohngemeinschaften darauf, dass deren Bewohnerinnen und Bewohner ein würdevolles, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können und dass die fachlichen Standards eingehalten werden.
Infomaterial, Download
- Infoportal der BAGSO e. V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen - Broschüre „Mitwirkung in Einrichtungen der stationären Altenpflege"
Sozialministerium Baden-Württemberg und Landesseniorenrat - Informationsseite der BIVA e.V.
Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Tätigkeitsberichte
Kontakt
Abteilung Gesundheit: Sachgebiet Zentrale Dienste, Heil- und Pflegeberufe, Heimaufsicht
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Aufgabenbereiche
Sachgebietsleitung
Frau Michels