Fahrerlaubnisklassen C, D: Verlängerung

Fahrerlaubnis Lkw und Bus, Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E

Voraussetzungen

Nach § 23 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E auf längstens 5 Jahre erteilt. Soll eine der genannten Klassen weiterhin erteilt werden, ist ein Antrag auf Verlängerung notwendig (§ 24 FeV). Ein Antrag auf Verlängerung kann maximal 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Geltungsdauer gestellt werden.

Eine Verlängerung der genannten Fahrerlaubnisklassen ist bis 10 Jahre nach Ablauf der bisherigen Geltungsdauer ohne weiteres möglich. Nach Ablauf der 10 Jahre ist eine erneute Fahrprüfung (Theorie und Praxis; keine Pflichtfahrstunden) notwendig.

Ausgenommen von der Verlängerung sind:

  • Inhaber der Klassen C1 und C1E, wenn diese durch den Umtausch der alten Klasse 2 oder 3 erworben wurden (in diesem Fall sind die Klassen C1 und C1E unbefristet gültig) – dies gilt auch, wenn Sie Ihren Führerschein noch nicht umgetauscht haben,
  • Inhaber der alten Klasse 2 bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres – dies gilt auch, wenn Sie den Führerschein bereits umgetauscht haben,
  • Inhaber der Klassen C1 und C1E, wenn diese zwischen dem 02.01.1999 und dem 27.12.2016 erteilt wurden und Sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Verfahrensablauf

Antrag, Formular

  • AA: Allgemeiner Fahrerlaubnis-Antrag (PDF/140 KB)
    Antrag bei Ersterteilung, Erweiterung, Begleitetes Fahren ab 17, Verlängerung der C- und D-Klassen (Lkw und Bus), Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis und Sonderfahrerlaubnis (Bundeswehr, Polizei), Ersterteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Neuerteilung nach Entzug bzw. Verzicht.

Bitte stellen Sie für eine lückenlose Geltungsdauer Ihren Antrag auf Verlängerung rechtzeitig. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag 2–3 Monate vor Ablauf der bisherigen Geltungsdauer einzureichen.

Wollen Sie Ihren Führerschein gewerblich nutzen, benötigen Sie darüber hinaus die Schlüsselzahl 95. Näheres hierzu unter „Berufskraftfahrer-Qualifikation“.

In der Fahrschule Ihrer Wahl erhalten Sie weitere Informationen sowie einen Fahrerlaubnis-Antrag, den Sie bitte ausgefüllt mit den Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Bürgermeisteramt einreichen.Die praktische Prüfung haben Sie am Ort Ihrer Hauptwohnung oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle abzulegen. Eine Ausnahmegenehmigung ist mit Begründung bei der Führerscheinstelle zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • 1 biometrisches Lichtbild (3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund)
    Foto-Mustertafel (PDF/569 KB)
  • ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (ein Sehtest durch einen Optiker reicht nicht aus) – das Gutachten ist 2 Jahre lang gültig,
  • Nachweis über eine Eignungsuntersuchung:
    • Alle genannten Klassen: hausärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 FeV – das Gutachten ist 1 Jahr lang gültig,
    • Klassen D, DE, D1, D1E, wenn die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen soll oder unabhängig vom Alter, wenn Sie gleichzeitig eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben/verlängern wollen: zusätzlich psychologisches Gutachten (Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit) – das Gutachten ist 1 Jahr gültig,
  • Nur für D, DE, D1, D1E: Behördliches Führungszeugnis der Belegart O (zur Vorlage bei einer Behörde) – 6 Monate gültig

Gebühren

  • Antragsgebühr 38,80 € (zzgl. 5,10 € beim Bürgermeisteramt)

Datenschutz

Weitere Informationen

  • Führerscheinklassen
    TÜV Süd: Informationen zu Führerscheinklassen und zugehörigem Mindestalter

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle